{"id":87,"date":"2019-03-09T21:03:57","date_gmt":"2019-03-09T21:03:57","guid":{"rendered":"http:\/\/hingilskoots.de\/?page_id=87"},"modified":"2019-03-09T21:03:57","modified_gmt":"2019-03-09T21:03:57","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hingilskoots.de\/?page_id=87","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Satzung des \u201eF\u00f6rderverein hingilskoots Scheune Schr\u00f6ck\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eF\u00f6rderverein hingilskoots Scheune Schr\u00f6ck\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Er wird in das Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Er hat seinen Sitz in Marburg-Schr\u00f6ck.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Vereinszweck<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist ein Zusammenschluss von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, der sich zum Ziel gesetzt hat, die gemeinsam zu errichtende Kulturscheune in Schr\u00f6ck zu betreiben und zu verwalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Zweck des Vereines ist die F\u00f6rderung:<\/p>\n\n\n\n<p>der Alten- und Jugendhilfe,<\/p>\n\n\n\n<p>kultureller Zwecke und<\/p>\n\n\n\n<p>des b\u00fcrgerlichen Engagements.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:<\/p>\n\n\n\n<p>Die Unterhaltung und den Betrieb eines Treffpunktes der Generationen<\/p>\n\n\n\n<p>Ma\u00dfnahmen zur Unterst\u00fctzung der eigenst\u00e4ndigen Lebensf\u00fchrung \u00e4lterer Mitb\u00fcrger\/innen in der Dorfgemeinschaft<\/p>\n\n\n\n<p>Kulturelle Veranstaltungen, wie Vortr\u00e4ge und Darbietungen im musikalischen und k\u00fcnstlerischen Bereich<\/p>\n\n\n\n<p>Einbindung der Dorfgemeinschaft zur Verwirklichung der Vereinszwecke<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Jede nat\u00fcrliche und jede juristische Person, die die Ziele des Vereins unterst\u00fctzt, kann ordentliches Mitglied werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitgliedes.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Austritt ist schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Ausschluss durch den Vorstand ist mit sofortiger Wirkung m\u00f6glich, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Zwecke des Vereins verst\u00f6\u00dft. Dem Mitglied muss vor dem Ausschluss Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder zahlen die Beitr\u00e4ge nach Ma\u00dfgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<p>die Mitgliederversammlung und<\/p>\n\n\n\n<p>der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Mitgliederversammlung \/ Jahreshauptversammlung und Beschlussf\u00e4higkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung \/ Jahreshauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen und findet bis sp\u00e4testens 1. M\u00e4rz eines jeden Jahres statt.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie wird schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen im Voraus durch den 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Antr\u00e4ge zur Hauptversammlung m\u00fcssen sp\u00e4testens 8 Tage vorher&nbsp; beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ungeachtet dessen kann vom Vorstand jederzeit eine au\u00dferordentliche Hauptversammlung einberufen werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand muss eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung innerhalb von 2 Monaten auch dann einberufen, wenn 1\/3 aller stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung unter Angabe von Gr\u00fcnden schriftlich beantragt.<\/p>\n\n\n\n<p>Abstimmungen und Beschl\u00fcsse in den Mitgliederversammlungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedes Mitglied hat eine Stimme.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, welches von dem Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben dar\u00fcber hinaus das Recht, gegen\u00fcber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck \u2013 auch in der \u00d6ffentlichkeit \u2013 in ordnungsgem\u00e4\u00dfer Weise zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Der Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp; erste(r) Vorsitzende(r),<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp; zweite(r) Vorsitzende(r),<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp; Kassierer(in),<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp; Schriftf\u00fchrer(in).<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp; ein(e), maximal drei Beisitzer(innen)<\/p>\n\n\n\n<p>Sie werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr eine Amtszeit von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zul\u00e4ssig. Nach Fristablauf bleiben Vorstandsmitglieder bis zum Wahl ihrer Nachfolger im Amt.<\/p>\n\n\n\n<p>Aufgaben des Vorstandes:<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben und kann besondere &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp; &nbsp; Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Aussch\u00fcsse f\u00fcr deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Vorstand&nbsp; im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der\/die erste Vorsitzende, der\/die stellvertretende Vorsitzende, der\/die KassiererIn und der\/die Schriftf\u00fchrerIn. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorstandschaft beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;Beschl\u00fcsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner\/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches&nbsp; &nbsp; &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung im Amt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Jahreshauptversammlung sind zwei Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren, m\u00f6glichst um 1 Jahr versetzt, zu w\u00e4hlen. Die Kassenpr\u00fcfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verbuchung und die Mittelverwendung zu pr\u00fcfen und dabei insbesondere die satzungsgem\u00e4\u00dfe und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Pr\u00fcfung erstreckt sich nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der vom Vorstand get\u00e4tigten Aufgaben. Die Kassenpr\u00fcfer haben die Mitgliederversammlung \u00fcber das Ergebnis der Kassenpr\u00fcfung zu unterrichten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung und Dienstvertr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a EStG ausge\u00fcbt werden. Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit trifft der Vorstand. Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins und des Vereinsverm\u00f6gens<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein kann nur durch Beschluss einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von \u00be der erschienenen Mitglieder erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder ein Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Stadt Marburg, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Schr\u00f6ck, 23. Februar 2018<br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des \u201eF\u00f6rderverein hingilskoots Scheune Schr\u00f6ck\u201c \u00a7 1 Name und Sitz Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eF\u00f6rderverein hingilskoots Scheune Schr\u00f6ck\u201c. Er wird in das Vereinsregister eingetragen. 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